§ 1 Allgemeines
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und Dienstleistungen der Blacksand GmbH mit Sitz in Fischhausstraße 15 b, 01099 Dresden (nachstehend: „BLACKSAND“), gegenüber ihren Kunden (nachstehend: „KUNDE“). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über Dienstleistungen mit demselben KUNDEN, ohne dass BLACKSAND im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird BLACKSAND den KUNDEN in diesem Fall unverzüglich informieren.(2) BLACKSAND richtet sich mit seinen Angeboten ausschließlich an Unternehmer und juristische Personen oder Stiftungen des privaten oder öffentlichen Rechts. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für Verträge mit Verbrauchern.
(3) Abweichende Bedingungen des KUNDEN gelten nicht, es sei denn BLACKSAND hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn BLACKSAND in Kenntnis der AGB des KUNDEN die Leistung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Leistungen, Angebote, Beauftragung, Vertragsschließung, Schutz der Inhalte des Angebots
(1) BLACKSAND erbringt für den KUNDEN Dienstleistungen insbesondere im Bereich Social Media. Davon umfasst sind die nachfolgend unter § 3 dieser AGB beschriebenen Leistungen Social Media Consulting, Social Media Marketing, Content Creation und KI-Beratung.
(2) Soweit BLACKSAND einem KUNDEN ein Angebot unterbreitet und nichts anderes vereinbart ist, hält sich BLACKSAND an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden.
(3) Ein konkreter Vertrag (Einzelvertrag), eine Beauftragung oder sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch beidseitige Unterzeichnung einer Vereinbarung zustande.
(4) BLACKSAND behält sich Eigentums- und Urheberrechte am Angebot sowie den überlassenen Konzepten, Entwürfen, Dokumentationen, Studien, Analysen, Berichten, Grafiken, Texten, Skripten, Bild- und Filmwerken oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – vor. Solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von BLACKSAND auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der KUNDE der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von BLACKSAND.
§ 3 Leistungsbeschreibungen
(1) Grundlage für die Leistungen von BLACKSAND ist die Leistungsbeschreibung des Angebots gegenüber dem KUNDEN oder die in sonstiger Weise festgehaltenen und von BLACKSAND schriftlich bestätigten Vereinbarungen.
(2) Soweit mit dem KUNDEN vereinbart, erbringt BLACKSAND demnach folgende Leistungen:
Social Media Consulting, strategische Analyse und Planung
(1) Beratungsleistungen zur Social Media Analyse, strategischen Planung und Themenrecherche für den KUNDEN durch Analyse des Zustandes, Zielgruppendefinition, Auswahl relevanter Kanäle und Plattformen, Auswahl der relevanten Themen und Formate, Erstellung und Empfehlungen hinsichtlich eines Konzepts und einer Marketing-Kampagne und sonstige Vorbereitungsleistungen (Onboarding), wie insbesondereRegistrierung in den vereinbarten Kanälen,Angabe von Unternehmensinformationen nach Zurverfügungstellung durch den Kunden und Erstellung von Profilbeschreibungen, Hochladen von Profilbildern und Erstellung einer für das Profil spezifischen E-Mail-Adresse,Integration und Aktivierung der für den KUNDEN und BLACKSAND erforderlichen Funktionen in den Kanälen sowieMonatliche Auswertung der Leistungen.
(2) Soweit Beratungsleistungen nicht im Einzelvertrag oder in der Beauftragung enthalten, sind diese nach individueller Absprache gesondert zu vergüten. BLACKSAND weist den KUNDEN in jedem Fall vor der Beratung auf die Entstehung einer gesonderten Vergütung für Beratungsleistungen hin.
Erstellung der organischen Werbeinhalten (Media Produktion, Content Creation) und Veröffentlichung
(1) Produktion und Entwicklung nebst kompletter Umsetzung und Platzierung (Upload and Seeding) von Werbeinhalten (Medien) nach Vorgabe des KUNDEN im vereinbarten Format durch Erstellung eines Skripts (Anleitung mit vorgegebenem Inhalt und Text) und anschließender Foto-, Bild- oder Videoaufnahmen (Media Produktion).
(2) Inhalte, Art, Umfang, Qualität, Dauer und sonstige Eigenschaften der zu erstellenden Medien werden von BLACKSAND unter Berücksichtigung der vereinbarten Vergütung und Interessen des KUNDEN eigenständig festzulegen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(3) BLACKSAND vereinbart mit dem KUNDEN einen Termin für die Media Produktion im Rahmen von Fotoshootings oder Videodreharbeiten. Der Termin findet je nach Bedarf und Aufwand entweder beim KUNDEN oder am Geschäftssitz von BLACKSAND statt. Der KUNDE hat die Möglichkeit, den Termin für die Media Produktion bis zu 48 Stunden im Voraus kostenfrei zu verschieben. Bei Absagen, die weniger als 48 Stunden, aber früher als 24 Stunden, vor dem vereinbarten Termin erfolgen, verpflichtet sich der KUNDE eine Entschädigung in Höhe von 10% des vereinbarten Betrags an BLACKSAND zu zahlen. Erfolgt die Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin berechnet BLACKSAND 50% des vereinbarten Betrags als Entschädigung.
(4) Änderungswünsche (Korrekturen der von BLACKSAND erstellten Konzepte/Skripte und Medien) hat der KUNDE vor Beendigung des Termins zur Media Produktion mitzuteilen. Konzepte/Skripte können einmal vor dem vereinbarten Termin ohne Zusatzkosten geändert werden. Die im Termin hergestellten Bild- und Videomaterialien gelten mit Beendigung dieses Termins als vom KUNDEN abgenommen und als von BLACKSAND vertragsgemäß erbrachte Leistung, soweit nicht im Termin etwas anderes erklärt wird.Nach Beendigung des Termins zur Media Produktion findet kein neuer Termin für die Media Produktion statt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Nach Abschluss der Fotoshooting- oder Videodreharbeiten finden Änderungen an den hergestellten Bild- und Videomaterialien in der Regel ausschließlich durch Nachbearbeitung (Schneiden und Rändern) der hergestellten Medien durch BLACKSAND statt. BLACKSAND gewährt dem KUNDEN jeweils pro Skript und Video einen Korrekturprozess (sog. Korrekturschleife) durch Nachbearbeitung des erstellten Mediums.
(5) Zusatzleistungen (Leistungen, die über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen) führt BLACKSAND nur nach konkreter Zusatz- und Preisvereinbarung mit dem KUNDEN durch.
(6) Soweit BLACKSAND die Änderungswünsche oder Zusatzleistungen des KUNDEN erfüllt, werden vereinbarte Leistungstermine um die Dauer der für die Erfüllung der Änderungswünsche oder Zusatzleistungen erforderlichen Zeit verschoben. BLACKSAND wird vereinbarte Termine mit dem KUNDEN entsprechend abstimmen.
Performance Marketing (mit Ads)
(1) Advertising durch die Herstellung einer Werbekampagne mit folgenden Leistungen nach Kundenvorgabe:Erstellung des Werbeziels, Zielgruppenanalyse, Bestimmung des Werbeformats, unter Auswahl der Parameter und Kriterien für die Zielgruppengewinnung für die Marketing- und Werbemaßnahmen,Erstellung der Werbekonten im vereinbarten Kanal bzw. auf der vereinbarten Plattform,Schaltung der Werbeanzeige nebst Werbeinhalten (Bilder, Videos, Grafiken) mitEinrichtung der Social Media Ads (sog. Advertisements).
(2) Advertisements sind bezahlte Werbeanzeigen, die in verschiedenen Medien wie Social Media, Suchmaschinen, Websites und Apps geschaltet werden. Sie dienen dazu, Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben und eine bestimmte Zielgruppe zu erreichen. Das dafür erforderliche monatliche Werbebudget wird mit dem KUNDEN zuvor abgestimmt. Das Werbebudget kann mit dem KUNDEN regelmäßig jeden Monat neu bestimmt werden.
(3) BLACKSAND steht es frei, die Werbekonten und Ads über eine Software eines Drittanbieters zu erstellen und zu verwalten.
(4) Bestehende Werbekonten des KUNDEN darf BLACKSAND mit dem eigenen Nutzerprofil verbinden.
Funnel
(1) Erstellung eines Funnels in Form einer Landingpage mit Call-to-Action, die den Interessenten bzw. Besucher zum Onlineshop des KUNDEN hinführt. Der Funnel beschreibt dabei den gesamten Prozess, den ein potenzieller Kunde durchläuft – von der ersten Interaktion bis hin zur gewünschten Aktion.
KI-Beratung
(1) Optimierung des Verkaufsprozesses (Sales Process) des KUNDEN durch Automatisierung, Schulung der Mitarbeiter im Rahmen von Workshops in der Verwendung von Marketing KI-Tools nach den Vorgaben der Europäischen Union zur Entwicklung, Inverkehrbringen und Nutzung von KI-Systemen (sog. AI-Act).
(2) KI-Beratung wird zwischen BLACKSAND und dem KUNDEN ausdrücklich durch gesonderten Vertrag vereinbart.
§ 4 Durchführung der Aufträge, Erfüllungsgehilfen, Dokumentation
(1) BLACKSAND organisiert die vereinbarten Leistungen selbst und eigenverantwortlich und bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten.
(2) Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es BLACKSAND gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu erfüllen. Dies gilt insbesondere auch für Werbemaßnahmen mit identischen, gleichen oder ähnlichen Suchbegriffen und Ads für Mitbewerber des KUNDEN.
(3) BLACKSAND bestimmt den Einsatz und die Zahl der ggf. einzusetzenden Erfüllungsgehilfen (sowohl Mitarbeiter als auch Dritte als „PARTNER“) sowie Arbeitsmittel, selbstständig. BLACKSAND ist berechtigt, PARTNER zur Durchführung der Aufträge einzusetzen. Bei der Vergabe wesentlicher Leistungen hat BLACKSAND dem KUNDEN den Einsatz mindestens zwei Wochen vor deren Einsatz schriftlich anzuzeigen. Der KUNDE kann einen PARTNER nur aus wichtigem Grund zurückweisen.
(4) BLACKSAND verpflichtet sich, die Durchführung jedes Auftrags in einem angemessenen Umfang zu dokumentieren. Der Inhalt und der Umfang können im Einzelvertrag näher spezifiziert werden. Spätestens mit Erfüllung jedes Auftrags wird BLACKSAND die Dokumentation zusammen mit den übrigen Arbeitsergebnissen an den KUNDEN übergeben.
(5) BLACKSAND verpflichtet sich, keine Kennzeichen (Marken, URLs, Namen, Logos etc.) zu registrieren, die mit denen des KUNDEN identisch oder ähnlich sind. BLACKSAND verwendet die Kennzeichen des KUNDEN zur Vertragserfüllung nur gemäß den Vorgaben des KUNDEN und nur soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten, Einwilligungen, Rechteübertragung an BLACKSAND
(1) Sofern der KUNDE im Einzelvertrag einen Ansprechpartner benennt, ist dieser für alle Fragen im Rahmen der Durchführung dieses Auftrags verantwortlich.
(2) Der KUNDE verpflichtet sich, die Tätigkeit von BLACKSAND in angemessenem Umfang zu unterstützen und die für die Leistungserbringung gemäß Auftrag wesentlichen Daten, Informationen und sonstige erforderliche Materialien zur Verfügung zu stellen.
(3) Soweit BLACKSAND für die Vertragserfüllung Kennzeichen (Marken, Namen, Logo) oder sonstige Zeichen des KUNDEN auf dessen Verlangen zur Bewerbung seiner Produkte oder Dienstleistungen verwenden soll, teilt der KUNDE im Einzelvertrag mit, welche Marken, Namen und andere gewerbliche Eigentumsrechte an den zu bewerbenden Produkten oder Dienstleistungen geschützt sind (durch Angabe der Registrierungsdaten).
(4) Der KUNDE verpflichtet sich gegenüber BLACKSAND für alle von BLACKSAND herzustellenden Bild- und Videomaterialien, in denen Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen des KUNDEN abgebildet werden, vor der Herstellung der Bild- und Videomaterialien eine datenschutzkonforme Einwilligungserklärung zur konkreten Nutzung der personenbezogenen Daten des betroffenen Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen vorzulegen. Der KUNDE erkennt an, dass BLACKSAND ohne die Vorlage dieser erforderlichen Einwilligungserklärungen keine Bild- und Videomaterialien, in denen personenbezogene Daten der Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen des KUNDEN abgebildet werden, herstellen wird. Der KUNDE gerät in Verzug, wenn er nicht spätestens in dem mit BLACKSAND vereinbarten Termin zur Media Produktion des Bild- und Videomaterials, in denen Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen des KUNDEN abgebildet werden, die erforderlichen Einwilligungserklärungen der Betroffenen vorlegt. Der Vergütungsanspruch von BLACKSAND bleibt unberührt. Etwaige Verzugskosten, wie Fahrtkosten, Vergütung für Änderungsaufwand, hat der KUNDE zu tragen.
(5) Wenn der KUNDE BLACKSAND Materialien, wie Keywords, Webseiteninhalte, Marken, Logos, Bilder, Grafiken, Texte, Musik oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, die im Eigentum Dritter stehen oder durch sonstige Rechte, wie Marken-, Urheber-, Erfindungs- (einschließlich Patente oder Designs) oder Persönlichkeitsrechte geschützt sind, garantiert der KUNDE, dass er über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt. Der KUNDE steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Der KUNDE überträgt BLACKSAND hinsichtlich der gelieferten Materialien und Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts.
(6) Der KUNDE hat BLACKSAND innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als drei Werktagen, mitzuteilen, ob er einen von BLACKSAND unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung der Leistungen annimmt oder ablehnt.
§ 6 Vergütung
(1) Die vom KUNDEN für die Leistungen von BLACKSAND zu zahlende Vergütung wird im Rahmen der jeweiligen Einzelverträge bzw. der einzelnen Aufträge vereinbart.
(2) Im Übrigen ergibt sich die Erstattung von Nebenkosten (z. B. Werbebudget, Reisekosten) aus dem Einzelvertrag. BLACKSAND legt auf Anfrage des KUNDEN die Originalbelege vor.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Rechnungen von BLACKSAND sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig und zahlbar.
(5) Rechnungen werden per E-Mail in elektronischer Form übermittelt. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
(6) Mit den unter den Absätzen (1) und (2) genannten Kostenregelungen sind alle im Rahmen dieser AGB aufgeführten Leistungen und die jeweils anfallenden Kosten (z.B. Spesen, Übernachtungskosten, Werbebudgets) abgegolten, sofern sich aus dem Einzelvertrag zwischen BLACKSAND und KUNDE bzw. aus der zugrundeliegenden Beauftragung durch den KUNDEN nichts anderes ergibt.
§ 7 Rechte an materiellen und immateriellen Inhalten, fremde Rechte
(1) Die Urheberrechte an den vom BLACKSAND und ihren Mitarbeitern und eingesetzten PARTNERN geschaffenen (Kreativ-)Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Konzepte, Skripte, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Fotos, Videos, Musik) verbleiben bei BLACKSAND, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Sie dürfen vom KUNDEN während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die im jeweiligen Einzelvertrag umfassten Zwecke und Laufzeiten verwendet werden. Der KUNDE ist nicht berechtigt, die Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung von BLACKSAND zu vervielfältigen und/ oder zu verbreiten.
(2) Soweit BLACKSAND fremde geschützte Inhalte, an denen Dritte Rechte innehaben (Eigentums-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte), im Rahmen der Herstellung von Bild- und Videomaterial verwendet, wird BLACKSAND den KUNDEN vor Veröffentlichung und Verbreitung darauf hinweisen und belehren, dass der KUNDE sich vor Veröffentlichung und Verbreitung die entsprechenden Rechte an den fremden Inhalten eigenständig beim Rechteinhaber sichern muss. In Absprache und nach konkreter Vereinbarung kann BLACKSAND die entsprechenden Rechte für den KUNDEN erwerben.
§ 8 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Soweit nichts Abweichendes vereinbart, gilt für Verträge über die Leistungen von BLACKSAND eine einmalige Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weitere 12 Monate und kann mit Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden.
(2) Soweit BLACKSAND in dem Einzelvertrag eine Testphase eingeräumt hat, gilt abweichend von Absatz (1) die einzelvertragliche Regelung zur Vertragslaufzeit und Beendigung.
(3) BLACKSAND und KUNDE können den Einzelvertrag vorzeitig beenden, wenn a) im Einzelvertrag eine entsprechende Kündigungsregelung vereinbart ist; b) ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch BLACKSAND liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen bekannt werden, die ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des KUNDEN im Hinblick auf die Erbringung der Vertragsleistungen wecken und der KUNDE diese Zweifel nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch BLACKSAND ausräumen kann, der KUNDE mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 60 Tage in Verzug gerät.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 9 Haftung, Haftungsausschluss, Freistellung
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet BLACKSAND unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. BLACKSAND haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet BLACKSAND nicht. Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.(2) Ist die Haftung von BLACKSAND nach Absatz (1) ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BLACKSAND.
(3) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist in angemessenem Umfang, wenn BLACKSAND dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen gehindert ist. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Erfüllungsgehilfen von BLACKSAND eintreten und BLACKSAND dadurch in seiner Leistungserbringung unvorhersehbar und unverschuldet verhindert ist.
(4) Social Media Plattformen, wie Meta, YOUTUBE (Google), Tiktok, LinkedIn, Xing, behalten sich regelmäßig vor, grundlos Nutzerprofile und Werbekonten zu sperren. Darauf haben wir keinen Einfluss. In einem solchen Fall erlischt der Vergütungsanspruch von BLACKSAND nicht.
(5) Der KUNDE wird BLACKSAND für Verstöße gegen § 5 Abs. 5 dieser AGB auf seine Kosten von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder der Haftung freistellen, schadlos halten und verteidigen, und verpflichtet sich etwaigen Kosten, die BLACKSAND durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die BLACKSAND entstehen.
(6) Nach erfolgter Belehrung gemäß § 7 Abs. 2 dieser AGB haftet BLACKSAND nicht für etwaige Verletzungshandlungen, die der KUNDE begeht, indem er das von BLACKSAND hergestellte Bild- und Videomaterialen mit den darin enthaltenen fremden Inhalten ohne die erforderlichen Nutzungsrechte von Dritten veröffentlicht oder verbreitet.
§ 10 Vertraulichkeit
Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen zwischen BACKSAND und KUNDE sind geheim zu halten. Insbesondere wird BLACKSAND alle zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und andere Unterlagen, welche urheberrechtlich geschützte Materialien des KUNDEN enthalten, streng vertraulich behandeln. BLACKSAND wird die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Partnern, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, auferlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
§ 11 Unterlagen, Datenschutz
(1) BLACKSAND wird alle Informationen, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel, die BLACKSAND zur Auftragsdurchführung vom KUNDEN oder von Dritten erhält, ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verwenden und vertraulich behandeln.
(2) BLACKSAND wird die Inhalte der Einzelverträge und die im Rahmen dieser Aufträge erstellten Leistungen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch speichern und verarbeiten. Die elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden, es sei denn es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch BLACKSAND erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
(3) BLACKSAND darf personenbezogene Daten, die im Rahmen der Vertragserfüllung zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Zweckbindung des Auftrages nicht verarbeiten, bekannt geben, zugänglich machen oder sonst nutzen. Es gelten insbesondere die Grundsätze der Art. 5 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Verpflichtung besteht nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
§ 12 Referenzen
(1) Mit Vertragsabschluss willigt Kunde ausdrücklich ein, dass BLACKSAND die im Einzelvertrag aufgeführten Marken, Namen und/oder Logos sonstigen Zeichen des KUNDEN für eigene Referenzen auf der Webseite byblacksand.de und in Social Media - soweit nicht geheimhaltungsbedürftig - verwenden darf.
(2) Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es BLACKSAND gestattet, auf den von BLACKSAND erstellten oder modifizierten Websites oder Landingpages des KUNDEN einen Schriftzug mit „erstellt von“ oder „powered by“ sowie einen verweisenden Link, welcher auf die Website byblacksand.de von BLACKSAND führt zu platzieren.
§ 13 Salvatorische Bestimmung, Rechtsanwendung, Nebenabreden, Erfüllungsort und Gerichtsstand,
(1) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des zwischen BLACKSAND und dem KUNDEN geschlossenen Einzelvertrag ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt in den AGB diejenige wirksame gesetzliche Regelung als vereinbart, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Willen von BLACKSAND so nahe wie möglich kommt; im Einzelvertrag gilt diejenige Regelung, die dem Willen beider Vertragsparteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, soweit die AGB oder der Einzelvertrag eine von beiden Parteien nicht gewollte Regelungslücke aufweist.
(2) Diese AGB und Einzelverträge zwischen BLACKSAND und dem KUNDEN unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von internationalem Einheitsrecht, insbesondere von UN Kaufrecht, ist ausgeschlossen.
(3) Im Einzelfall mit dem KUNDEN getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform bzw. die textförmliche Bestätigung von BLACKSAND maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und sonstige Benachrichtigen, die nach Vertragsschluss vom KUNDEN gegenüber BLACKSAND abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nichts anderes mit BLACKSAND vereinbart wurde.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesen AGB oder den einzelvertraglichen Rechtsgeschäften ergebende Rechtsstreitigkeiten zwischen BLACKSAND und dem KUNDEN ist der Sitz von BLACKSAND, Dresden.
Dresden, den 25.03.2025